Um ein Abknicken oder Kippen der Montage zu verhindern, müssen alle freistehenden Gerüste laut DIN 4420 verankert werden. Dabei ist in der Vorschrift festgelegt, wo die Verankerung platziert werden müssen.
Die Gerüstständer sollen vor Windlasten und Horizontalkräften schützen. Dafür wird in der Vorschrift DIN 4420 festgelegt, dass bei allein nicht standfesten Gerüsten an Gebäuden zug- unf druckfeste Verankerungen eingesetzt werden müssen. Die Abstände werden durch statistische Berechnungen ermittelt. Sie sollten sich möglichst an Knotenpunkten befinden. Falls dies nicht möglich ist, ist es erforderlich zusätzliche Verstrebungen und Riegel einzubauen.